Dieses sind wünschenswerte sinnvolle medizinische Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Die Kosten hierfür werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet, sondern nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt.
Homöpathische Infusions- und Injektionstherapien bei verschieden Krankheitsbildern (rezidivierende Infekte, Müdigkeit, Abgeschlagenheit, Vegetative Dystonie, Migräne)
Eigenbluttherapie
Belehrung nach dem Infektionenschutzgesetz § 43 IfSG
Führerscheinuntersuchungen